Die Gründung eines Beratungsunternehmens - Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?

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Die Gründung eines Beratungsunternehmens ist eine spannende und vielversprechende Unternehmung. Bevor Sie jedoch loslegen, gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere die Unterscheidung zwischen der gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit. In unserem Blogartikel erfahren Sie alles, was Sie bei der Gründung eines Beratungsunternehmens beachten müssen und wie Sie die richtige Klassifizierung für Ihre Tätigkeit wählen können.

1. Definition von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit:

Zu Beginn ist es wichtig, die Unterschiede zwischen einer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit zu verstehen. Grundsätzlich handelt es sich um zwei verschiedene Arten von selbstständiger Tätigkeit, die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regelungen unterliegen. Eine gewerbliche Tätigkeit umfasst typischerweise den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, während eine freiberufliche Tätigkeit auf wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer oder unterrichtender Expertise basiert.

2. Prüfung der Tätigkeitsmerkmale:

Um festzustellen, ob Ihre Beratungstätigkeit als gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist, sollten Sie die spezifischen Tätigkeitsmerkmale prüfen. Dazu gehören Aspekte wie die Art der Dienstleistung, die persönliche Expertise, die Organisationsstruktur, die Anzahl der Kunden und die Art der Vergütung. Eine genaue Analyse dieser Merkmale kann Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Eine abschließende Abgrenzung führt das für Sie zuständige Finanzamt durch. Daher ist es ratsam, vor dem Anzeigen der selbstständigen Tätigkeit Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen.

3. Kriterien für eine freiberufliche Tätigkeit:

Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als freiberufliche Tätigkeit klassifiziert zu werden. Dazu gehören unter anderem die selbstständige Ausübung der Tätigkeit, keine Notwendigkeit ein Gewerbe anzumelden, die eigenverantwortliche Arbeitsweise und die Tätigkeit in einem anerkannten freien Beruf. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Unternehmensberater.

4. Gewerberechtliche und steuerliche Anforderungen:

Je nachdem, ob Sie Ihre Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich einstufen, unterliegen Sie unterschiedlichen gewerberechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden, sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen und gegebenenfalls bestimmte Berufszulassungen oder Genehmigungen einholen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit hingegen entfällt die Gewerbeanmeldung, aber Sie müssen sich dennoch beim Finanzamt registrieren lassen und Ihre Einkünfte ordnungsgemäß versteuern.

5. Hinzuziehung von Experten:

Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllen, ist es ratsam, einen Steuerberater und einen Rechtsexperten hinzuzuziehen. Diese Fachleute können Ihnen bei der Analyse Ihrer Tätigkeit und der richtigen Klassifizierung helfen sowie bei der Erfüllung aller erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben unterstützen.

Mit der Unternehmenswerkstatt und unserer Vorlage können Sie den Businessplan für Ihre beratende Tätigkeit erstellen. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer erhalten zusätzlich noch die Unterstützung durch einen IHK-Experte, der mit Rat und Tat zur Seite steht und Feedback zum Geschäftsvorhaben gibt.

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